Anmeldung
Jedes Unterrichtsjahr an der Musikschule erfordert eine neue Anmeldung.
Diese gilt für das ganze Schuljahr.
Anmeldeschluss ist der 15. April 2011.
Das ausgefüllte Anmeldeformular wird der jetzigen Musiklehrperson zurückgegeben.
Neuanmeldungen direkt an den Musikschulleiter.
Anmeldungen können auch „online“ erfolgen.
Schulgeld
Das Schulgeld wird jährlich im November in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Bei Nichtbezahlen des Schulgeldes erfolgt ein Ausschluss aus der Musikschule.
Ermässigung
Besuchen mehrere Kinder derselben Familie den Unterricht (Einzel-, 2er-Unterricht oder Grundschule III)
der MS-Eschenbach, so wird
ein Rabatt von 10% auf die Gesamtrechnung gewährt.
Absenzen
Lückenloser, pünktlicher Unterrichtsbesuch wird vorausgesetzt.
Absenzen müssen im voraus bei der Musikschullehrperson entschuldigt werden. Als entschuldigt gelten nur jene Absenzen, die auch das Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen.
Undisziplinierte Schüler/Innen können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Lektionen werden nicht nachgeholt.
Lektionen, die Musikschullehrpersonen aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) absagen müssen, werden in der Regel nicht nachgeholt. Über den Einsatz einer Stellvertretung bei längerer Abwesenheit einer Musikschullehrperson entscheidet die Musikschulleitung. Austritt
Verlässt der Schüler im 1. Semester vorzeitig die Musikschule, sowird der Betrag für das 2. Semester zurückerstattet, abzuglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.-.
Auf Gesuch hin kann der Schüler aus folgenden Gründen aus der Musikschule entlassen werden:
Bei Gesundheitlichen Gründen, zu starker Belastung in der Schule oder mangels Eignung oder persönlichem Einsatz.
Unterrichtsbeginn Die Einteilung erfolgt in der 1. Schulwoche. Der Unterricht beginnt in der 2. Schulwoche.
Das Unterrichtsjahr und die Ferienregelung entsprechen denen der Gemeindeschule/Volksschule.
Anforderungen
Wer sich für ein Instrument anmeldet, entscheidet sich gleichzeitig für regelmässiges Üben. Erfahrungsgemäss liegt dies bei ca. 20 Minuten pro Tag.
Wahl des Instrumentes
Im März werden bei der Instrumentenvorstellung und der darauffolgenden Instrumentenberatung/-Parcours die Musikinstrumente vorgestellt sowie Beratungen und Eignungsabklärungen angeboten.
Es lohnt sich, sorgfältig abzuklären, welches Instrument in Frage kommt.
Instrumente / Musikalien
Kaufen Sie noch keine Instrumente! Lassen Sie sich von der Musikschullehrperson beraten. Klavierschüler müssen ausreichende Übungsmöglichkeiten auf einem eigenen Klavier (nicht Keyboard oder D-Piano) haben.
Die Anschaffung von Musikalien für den Musikschulunterricht geht zu Lasten des Schülers bzw. der Eltern.
Eintrittsalter
Ab 2. Klasse: Klavier, Violine, Blockflöte, Saxonette
Ab 3. Klasse: Akkordeon, Blasinstrumente, Gitarre, Keyboard, Stimmbildung, Harfe
Ab 4. Klasse: Panflöte und Schlagzeug, Xylophon
Nach einer Eignungsabklärung kann auch vom festgesetzten Eintrittsalter abgesehen werden.
Unterricht in 2er-Gruppen
Falls eine Einteilung in 2er-Gruppen mangels geeigneter Gruppenzusammensetzung nicht möglich ist, werden Sie vom Musikschulleiter informiert, um die neue Unterrichtsart festzulegen.
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