Allgemeine Bestimmungen
 
 

Anmeldung

Jedes Unterrichtsjahr an der Musikschule erfordert eine neue Anmeldung.
Diese gilt für das ganze Schuljahr.
Anmeldeschluss ist der 15. April 2011.

Das ausgefüllte Anmeldeformular wird der jetzigen Musiklehrperson zurückgegeben.
Neuanmeldungen direkt an den Musikschulleiter.

Anmeldungen können auch „online“ erfolgen.

Schulgeld

Das Schulgeld wird jährlich im November in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Bei Nichtbezahlen des Schulgeldes erfolgt ein Ausschluss aus der Musikschule.

Ermässigung

Besuchen mehrere Kinder derselben Familie den Unterricht (Einzel-, 2er-Unterricht oder Grundschule III)
der MS-Eschenbach, so wird ein Rabatt von 10% auf die Gesamtrechnung gewährt.

Absenzen

Lückenloser, pünktlicher Unterrichtsbesuch wird vorausgesetzt.

Absenzen müssen im voraus bei der Musikschullehrperson entschuldigt werden. Als entschuldigt gelten nur jene Absenzen, die auch das Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen.
Undisziplinierte Schüler/Innen können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Lektionen werden nicht nachgeholt.

Lektionen, die Musikschullehrpersonen aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) absagen müssen, werden in der Regel nicht nachgeholt. Über den Einsatz einer Stellvertretung bei längerer Abwesenheit einer Musikschullehrperson entscheidet die Musikschulleitung.

Austritt

Verlässt der Schüler im 1. Semester vorzeitig die Musikschule, sowird der Betrag für das 2. Semester zurückerstattet, abzuglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.-.

Auf Gesuch hin kann der Schüler aus folgenden Gründen aus der Musikschule entlassen werden:
Bei Gesundheitlichen Gründen, zu starker Belastung in der Schule oder mangels Eignung oder persönlichem Einsatz.

Unterrichtsbeginn

Die Einteilung erfolgt in der 1. Schulwoche. Der Unterricht beginnt in der 2. Schulwoche.
Das Unterrichtsjahr und die Ferienregelung entsprechen denen der Gemeindeschule/Volksschule.

Anforderungen

Wer sich für ein Instrument anmeldet, entscheidet sich gleichzeitig für regelmässiges Üben. Erfahrungsgemäss liegt dies bei ca. 20 Minuten pro Tag.

Wahl des Instrumentes

Im März werden bei der Instrumentenvorstellung und der darauffolgenden Instrumentenberatung/-Parcours die Musikinstrumente vorgestellt sowie Beratungen und Eignungsabklärungen angeboten.
Es lohnt sich, sorgfältig abzuklären, welches Instrument in Frage kommt.

Instrumente / Musikalien

Kaufen Sie noch keine Instrumente! Lassen Sie sich von der Musikschullehrperson beraten. Klavierschüler müssen ausreichende Übungsmöglichkeiten auf einem eigenen Klavier (nicht Keyboard oder D-Piano) haben.

Die Anschaffung von Musikalien für den Musikschulunterricht geht zu Lasten des Schülers bzw. der Eltern.

Eintrittsalter

Ab 2. Klasse: Klavier, Violine, Blockflöte, Saxonette
Ab 3. Klasse: Akkordeon, Blasinstrumente, Gitarre, Keyboard, Stimmbildung, Harfe
Ab 4. Klasse: Panflöte und Schlagzeug, Xylophon

Nach einer Eignungsabklärung kann auch vom festgesetzten Eintrittsalter abgesehen werden.

Unterricht in 2er-Gruppen

Falls eine Einteilung in 2er-Gruppen mangels geeigneter Gruppenzusammensetzung nicht möglich ist, werden Sie vom Musikschulleiter informiert, um die neue Unterrichtsart festzulegen.